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Geschäfts- und Provisionsbedingungen - Stand 18.01.2019

1.Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen: ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.

2.Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

3.Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.

4.Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit Ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.

5.Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftsgleichwertige Verträge abschließt. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

6.Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformen Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.

7.Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

8.Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:

a. Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.;

b. Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57 % des Zuschlagpreises inkl. MwSt.;

c. Bei der Vermittlung oder Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 3,57 % des Jahresentgeltes, mindestens von fünfjähriger und höchstens von zehnjähriger Dauer. Zum Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten inkl. MwSt. Die Ausübung einer Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit;

d. Bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht keine Provision.

e. Bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag ein Pauschalhonorar in Höhe von jeweils 100,00 €; inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht kein Pauschalhonorar.

f. Bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. bei Behörden etc.) die von uns vorausgelegten Gebühren.

9.Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der nachgewiesenen Sachkosten (Exposé, Port- /Telefon-/, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Zusätzlich dazu ist der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme inkl. Fotos, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 100,00 EUR inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für Beratung, Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal mit 215.- EUR inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Der Makler kann alternativ auch eine Pauschale in Höhe von 10 % des Maklerhonorars verlangen. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, nachzuweisen dass die tatsächlichen Kosten geringer waren.

10.Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

11.Die von uns erstellten Fotos, Pläne usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weiter gegeben bzw. verwendet werden.

12.Unbeschadet dessen, dass der Auftraggeber an Wagner-Immobilien bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, kann Wagner-Immobilien auch für den Vertragspartner des Auftraggebers eine Tätig entfalten und mit ihm eine Provision vereinbaren.

13.Aufwendungsersatz des Interessenten: Bei einem Nichterscheinen zum Besichtigungstermin ohne mindestens eine Stunde vor dem Termin ergangene Absage per Mail, SMS/Whatsappnachricht oder Telefonanruf, hat der Makler gegenüber dem Auftraggeber (Interessenten) einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten vom Büro zur, den Besichtigungstermin betreffenden, Immobilie und zurück. Der Makler ist dabei nicht verpflichtet länger als 15 Minuten an der Immobilie auf den Auftraggeber zu warten. Die Fahrtkosten werden mit einer Pauschale von 0,49EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19% MwSt. berechnet.
Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.
Sollte der Auftraggeber aus nicht selbst zu vertretenden Gründen oder aufgrund plötzlich eintretender, schwerwiegender gesundheitlicher Probleme beim Interessenten selbst oder nahen Familienangehörigen unabgemeldet nicht zum Besichtigungstermin erscheinen, entfällt der Aufwendungsersatz. Die Nachweispflicht hierzu trägt der Interessent.

14.Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Interessenten/Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

15.Gerichtsstand ist Altenkirchen

16. Salvatorische Klausel

a. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.

b. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten komm.

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